Vertragsdetails der BU-Versicherung

Die Qualität einer BU-Versicherung liegt im Detail. Mehrere Vertrags­klauseln entscheiden, ob die Versicherung im Ernstfall verlässlich leistet – oder Spielraum für Ablehnung eröffnet.

Versicherte BU-Rente

Die im Vertrag festgelegte monatliche Rente. Empfohlen wird eine BU-Rente in Höhe von etwa 70 bis 80 % des aktuellen Netto­einkommens, mindestens aber 1.500 € bei Berufstätigen mit Familie. Zu niedrige Renten verfehlen den Zweck, zu hohe werden vom Versicherer nicht akzeptiert (Über­versicherungs­verbot).

Versicherungs- und Leistungsdauer

Zwei Daten sind wichtig:

Empfohlen wird, beide Daten an das gesetzliche Renten­eintritts­alter zu koppeln – bei den heute Versicherten regelmäßig 67. Kürzere Laufzeiten reduzieren den Beitrag, lassen aber gefährliche Renten­lücken offen.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Eine der wichtigsten Klauseln. Ohne den ausdrücklichen Verzicht kann der Versicherer im Leistungsfall theoretisch darauf verweisen, dass die versicherte Person noch einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben könnte – und die Leistung verweigern.

Hochwertige Verträge verzichten ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung. Erlaubt bleibt nur die konkrete Verweisung: auf eine tatsächlich neu ausgeübte Berufstätigkeit.

Nachversicherungsgarantie

Ermöglicht es, die versicherte Rente zu festen Anlässen ohne neue Gesundheits­prüfung zu erhöhen – etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes, Berufseinstieg oder Eigenheim­erwerb. Wichtig, weil das Einkommen typischerweise mit dem Alter steigt und der Versicherungs­bedarf wachsen kann.

Beitrags- und Leistungsdynamik

Die Beitragsdynamik hebt Beitrag und versicherte Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz an (typisch 3 oder 5 %), ohne dass eine neue Gesundheits­prüfung nötig ist. Die Leistungs­dynamik erhöht eine bereits laufende BU-Rente, um die Inflation auszugleichen.

Weltweiter Versicherungsschutz

Wichtig für Menschen, die längere Zeit im Ausland leben oder arbeiten. Hochwertige Verträge gelten weltweit und ohne Beschränkung der zulässigen Aufenthaltsdauer.

Rückwirkende Leistung

Viele Verträge zahlen die BU-Rente ab dem ersten Tag der Berufs­unfähigkeit – auch wenn der Antrag erst später gestellt wird. Eine Rückwirkung von mindestens drei Jahren ist marktstandard.

Die genannten Klauseln stehen nicht in jedem Vertrag in derselben Form. Vor dem Abschluss lohnt ein Blick in die Bedingungen oder eine Prüfung durch einen unabhängigen Berater – das Bedingungswerk ist mindestens so wichtig wie der Beitrag.

Häufige Fragen

Was bedeutet »Verzicht auf abstrakte Verweisung«?

Der Versicherer verzichtet darauf, die versicherte Person im Leistungsfall auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf zu verweisen.

Geleistet wird, sobald der zuletzt konkret ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist – unabhängig davon, ob eine andere Tätigkeit theoretisch in Betracht käme. Eine der wichtigsten Klauseln des Vertrags.