Glossar

Wichtige Begriffe rund um die Berufs­unfähigkeits­versicherung und die Absicherung der Arbeitskraft.

Abstrakte Verweisung
Klausel, nach der ein Versicherer den Antrag­steller im Leistungsfall auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf verweisen kann. Hochwertige Verträge verzichten darauf ausdrücklich.
Anonyme Risikovoranfrage
Vorgeschaltete Anfrage bei einem oder mehreren Versicherern, ohne Namens­nennung. Liefert ein unverbindliches Votum, ohne dass ablehnende Entscheidungen im HIS hinterlegt werden.
Berufsunfähigkeit
Zustand, in dem der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
BU-Rente
Die im Vertrag vereinbarte monatliche Leistung, die im Fall der Berufs­unfähigkeit ausgezahlt wird.
Dynamik
Vereinbarte jährliche Anpassung. Beitrags­dynamik: regelmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Rente ohne neue Gesundheits­prüfung. Leistungs­dynamik: jährliche Erhöhung einer laufenden Rente zum Inflations­ausgleich.
Erwerbsminderungsrente
Leistung der gesetzlichen Renten­versicherung bei Erwerbs­minderung. Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der konkrete Beruf.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Private Versicherung, die nur leistet, wenn überhaupt keine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr möglich ist. Strengerer Maßstab als die BU.
Grundfähigkeitsversicherung
Zahlt beim Verlust definierter körperlicher Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen etc.). Beruf spielt keine Rolle. Psychische Erkrankungen meist nicht abgedeckt.
HIS – Hinweis- und Informationssystem
Branchen­internes System der Versicherungs­wirtschaft, in dem unter anderem Ablehnungen, Zuschläge und Vertrags­kündigungen verzeichnet werden. Andere Versicherer fragen es bei Antrag­stellung ab.
Karenzzeit
Optionale Wartefrist zwischen Eintritt der Berufs­unfähigkeit und Beginn der Renten­zahlung. Senkt den Beitrag.
Konkrete Verweisung
Erlaubte Form der Verweisung im Leistungsfall: auf einen tatsächlich neu ausgeübten Beruf mit vergleichbarem Einkommen und sozialem Status.
Nachprüfung
Recht des Versicherers, nach einem Anerkenntnis in zeitlichen Abständen zu prüfen, ob die Berufs­unfähigkeit fortbesteht.
Nachversicherungsgarantie
Recht, die versicherte BU-Rente bei festen Anlässen ohne neue Gesundheits­prüfung zu erhöhen.
Prognosezeitraum
Zeitraum, über den die Berufs­unfähigkeit voraussichtlich andauern muss. Marktstandard sind 6 Monate.
Risikozuschlag
Erhöhter Beitrag bei einem über dem Durchschnitt liegenden Risiko – etwa bei Vor­erkrankungen oder risikoreichem Hobby.
Rückwirkende Leistung
Auszahlung der BU-Rente ab dem ersten Tag der Berufs­unfähigkeit, auch wenn der Antrag erst später gestellt wird. Rückwirkung von mindestens 3 Jahren ist Marktstandard.
VVG – Versicherungs­vertragsgesetz
Bundesgesetz, das die wesentlichen Regeln für Versicherungs­verträge in Deutschland enthält – einschließlich der Definition der Berufs­unfähigkeit (§ 172 VVG).
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Vertragliche Zusage des Versicherers, im Leistungsfall nicht auf einen anderen theoretischen Beruf zu verweisen. Eine der wichtigsten Klauseln eines BU-Vertrags.
Weltweiter Versicherungsschutz
Klausel, nach der der Versicherungs­schutz unabhängig vom Aufenthaltsort gilt, auch bei längerem Auslandsaufenthalt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?

Abstrakte Verweisung: der Versicherer verweist auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf. Konkrete Verweisung: der Versicherer verweist auf einen tatsächlich neu ausgeübten Beruf.

Marktstandard hochwertiger Tarife: Verzicht auf abstrakte Verweisung; konkrete Verweisung bleibt zulässig.