Glossar
Wichtige Begriffe rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Absicherung der Arbeitskraft.
- Abstrakte Verweisung
- Klausel, nach der ein Versicherer den Antragsteller im Leistungsfall auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf verweisen kann. Hochwertige Verträge verzichten darauf ausdrücklich.
- Anonyme Risikovoranfrage
- Vorgeschaltete Anfrage bei einem oder mehreren Versicherern, ohne Namensnennung. Liefert ein unverbindliches Votum, ohne dass ablehnende Entscheidungen im HIS hinterlegt werden.
- Berufsunfähigkeit
- Zustand, in dem der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
- BU-Rente
- Die im Vertrag vereinbarte monatliche Leistung, die im Fall der Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird.
- Dynamik
- Vereinbarte jährliche Anpassung. Beitragsdynamik: regelmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Rente ohne neue Gesundheitsprüfung. Leistungsdynamik: jährliche Erhöhung einer laufenden Rente zum Inflationsausgleich.
- Erwerbsminderungsrente
- Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung. Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der konkrete Beruf.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Private Versicherung, die nur leistet, wenn überhaupt keine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr möglich ist. Strengerer Maßstab als die BU.
- Grundfähigkeitsversicherung
- Zahlt beim Verlust definierter körperlicher Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen etc.). Beruf spielt keine Rolle. Psychische Erkrankungen meist nicht abgedeckt.
- HIS – Hinweis- und Informationssystem
- Brancheninternes System der Versicherungswirtschaft, in dem unter anderem Ablehnungen, Zuschläge und Vertragskündigungen verzeichnet werden. Andere Versicherer fragen es bei Antragstellung ab.
- Karenzzeit
- Optionale Wartefrist zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung. Senkt den Beitrag.
- Konkrete Verweisung
- Erlaubte Form der Verweisung im Leistungsfall: auf einen tatsächlich neu ausgeübten Beruf mit vergleichbarem Einkommen und sozialem Status.
- Nachprüfung
- Recht des Versicherers, nach einem Anerkenntnis in zeitlichen Abständen zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht.
- Nachversicherungsgarantie
- Recht, die versicherte BU-Rente bei festen Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Prognosezeitraum
- Zeitraum, über den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern muss. Marktstandard sind 6 Monate.
- Risikozuschlag
- Erhöhter Beitrag bei einem über dem Durchschnitt liegenden Risiko – etwa bei Vorerkrankungen oder risikoreichem Hobby.
- Rückwirkende Leistung
- Auszahlung der BU-Rente ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit, auch wenn der Antrag erst später gestellt wird. Rückwirkung von mindestens 3 Jahren ist Marktstandard.
- VVG – Versicherungsvertragsgesetz
- Bundesgesetz, das die wesentlichen Regeln für Versicherungsverträge in Deutschland enthält – einschließlich der Definition der Berufsunfähigkeit (§ 172 VVG).
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Vertragliche Zusage des Versicherers, im Leistungsfall nicht auf einen anderen theoretischen Beruf zu verweisen. Eine der wichtigsten Klauseln eines BU-Vertrags.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Klausel, nach der der Versicherungsschutz unabhängig vom Aufenthaltsort gilt, auch bei längerem Auslandsaufenthalt.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?
Abstrakte Verweisung: der Versicherer verweist auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf. Konkrete Verweisung: der Versicherer verweist auf einen tatsächlich neu ausgeübten Beruf.
Marktstandard hochwertiger Tarife: Verzicht auf abstrakte Verweisung; konkrete Verweisung bleibt zulässig.