Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist die zweite große Hürde beim Abschluss einer BU-Versicherung – nach dem Beruf. Versicherer fragen detailliert nach Vorerkrankungen, Behandlungen, Operationen und Therapien.
Welche Fragen gestellt werden
Typische Gesundheitsfragen umfassen:
- Diagnosen, Behandlungen und Therapien der letzten 5 bis 10 Jahre.
- Operationen, Krankenhausaufenthalte.
- Psychotherapeutische Behandlungen und psychiatrische Diagnosen.
- Chronische Erkrankungen (Bluthochdruck, Diabetes, Rückenprobleme).
- Allergien.
- Aktuelle Medikation.
- Body-Mass-Index, Rauchen.
- Substanzkonsum.
Die Tiefe der Fragen unterscheidet sich zwischen Versicherern erheblich. Manche fragen sehr breit, andere nur nach größeren Diagnosen.
Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung
Alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert später den Verlust des Versicherungsschutzes – auch dann, wenn die verschwiegene Erkrankung mit dem späteren BU-Fall gar nichts zu tun hat.
Empfohlen ist vor dem Antrag, die eigene Patientenakte beim Hausarzt einzusehen, gegebenenfalls Akten von Fachärzten und Krankenhausaufenthalten anzufordern und die letzten Jahre Krankenkassenleistungen zu prüfen.
Anonyme Risikovoranfrage
Bevor ein formaler Antrag gestellt wird, lässt sich über einen unabhängigen Versicherungsmakler oder eine Online-Plattform eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen. Vorteil: Antworten werden ohne Namensnennung eingeholt; eine Ablehnung wird nicht im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft hinterlegt.
Erst wenn ein positives Annahmevotum vorliegt, wird der eigentliche Antrag bei diesem Versicherer gestellt.
Reaktion des Versicherers
Versicherer reagieren auf das Gesundheitsbild auf eine von vier Arten:
- Annahme zu Normalbedingungen
- Risikozuschlag – höherer Beitrag bei sonst vollem Schutz.
- Leistungsausschluss – einzelne Diagnosen oder Körperteile sind vom Versicherungsschutz ausgenommen (etwa »Wirbelsäulenerkrankungen«).
- Ablehnung – kein Vertragsschluss.
Spätere Anzeigepflichtverletzung
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden, kann der Versicherer den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten – je nach Schwere und Verschulden. Im schlimmsten Fall geht der Versicherungsschutz rückwirkend verloren, gezahlte Beiträge werden zum Teil einbehalten.
Wer Vorerkrankungen hat, sollte den Antrag nicht im Alleingang stellen. Ein unabhängiger Makler erkennt risikoreiche Konstellationen, bereitet die Fragen vor und nutzt anonyme Voranfragen, um den für das individuelle Profil günstigsten Anbieter zu finden.
Häufige Fragen
- Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Eine Anfrage an einen oder mehrere Versicherer, in der das Gesundheitsbild ohne Namensnennung geschildert wird. Die Versicherer geben unverbindlich ein Votum ab – Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.
Erst bei positivem Votum wird der formale Antrag gestellt. So vermeidet man ablehnende Einträge im HIS.