Staatliche Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist die staatliche Absicherung bei dauerhaftem Arbeitskraftverlust. Sie deckt nur einen Bruchteil des früheren Einkommens und schließt damit die Lücke nicht, die eine BU-Versicherung adressiert.
Wie das System funktioniert
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt zwei Stufen der Erwerbsminderung:
- Volle Erwerbsminderungsrente – bei einer Restleistungsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Halbe Erwerbsminderungsrente – bei einer Restleistungsfähigkeit von drei bis sechs Stunden täglich.
Wer mehr als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar ist, erhält keine Leistung – auch wenn er seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Voraussetzungen
- Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
- Ärztlich nachgewiesene Einschränkung der Leistungsfähigkeit.
Typische Höhe
Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus den bisher erworbenen Entgeltpunkten plus einer Zurechnungszeit. Für einen Durchschnittsverdiener im Alter von 40 Jahren liegt die volle Erwerbsminderungsrente typisch bei rund 30 bis 35 % des früheren Bruttoeinkommens – die halbe Rente entsprechend bei der Hälfte.
Konkretes Beispiel: Wer brutto 3.500 € im Monat verdiente, erhält im Fall der vollen Erwerbsminderung typisch 1.100 bis 1.300 € Rente. Für die meisten Haushalte reicht das nicht zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards.
Lücke zur BU
Drei Punkte verdeutlichen, warum die staatliche Rente die private BU nicht ersetzt:
- Strengerer Maßstab – maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der eigene Beruf.
- Stundenkriterium – wer 6 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen könnte, erhält nichts.
- Niedrige Leistung – selbst die volle Rente liegt typisch bei 30–35 % des Bruttoeinkommens.
Für Selbständige ohne freiwillige Rentenversicherung entfällt die staatliche Absicherung in der Regel ganz.
Die private BU-Versicherung ist daher für die meisten Erwerbstätigen die wirtschaftlich entscheidende Absicherung der Arbeitskraft – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente dient nur als Grundsockel.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente in Deutschland?
Für einen Durchschnittsverdiener im mittleren Alter typisch 30 bis 35 % des früheren Bruttoeinkommens. Bei 3.500 € Bruttogehalt entspricht das einer vollen Erwerbsminderungsrente von rund 1.100 bis 1.300 €.