Staatliche Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente ist die staatliche Absicherung bei dauerhaftem Arbeitskraftverlust. Sie deckt nur einen Bruchteil des früheren Einkommens und schließt damit die Lücke nicht, die eine BU-Versicherung adressiert.

Wie das System funktioniert

Die gesetzliche Renten­versicherung kennt zwei Stufen der Erwerbs­minderung:

Wer mehr als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar ist, erhält keine Leistung – auch wenn er seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Voraussetzungen

Typische Höhe

Die Erwerbs­minderungs­rente errechnet sich aus den bisher erworbenen Entgelt­punkten plus einer Zurechnungs­zeit. Für einen Durchschnitts­verdiener im Alter von 40 Jahren liegt die volle Erwerbs­minderungs­rente typisch bei rund 30 bis 35 % des früheren Brutto­einkommens – die halbe Rente entsprechend bei der Hälfte.

Konkretes Beispiel: Wer brutto 3.500 € im Monat verdiente, erhält im Fall der vollen Erwerbs­minderung typisch 1.100 bis 1.300 € Rente. Für die meisten Haushalte reicht das nicht zur Aufrechterhaltung des Lebens­standards.

Lücke zur BU

Drei Punkte verdeutlichen, warum die staatliche Rente die private BU nicht ersetzt:

Für Selbständige ohne freiwillige Renten­versicherung entfällt die staatliche Absicherung in der Regel ganz.

Die private BU-Versicherung ist daher für die meisten Erwerbstätigen die wirtschaftlich entscheidende Absicherung der Arbeitskraft – die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente dient nur als Grundsockel.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente in Deutschland?

Für einen Durchschnitts­verdiener im mittleren Alter typisch 30 bis 35 % des früheren Brutto­einkommens. Bei 3.500 € Bruttogehalt entspricht das einer vollen Erwerbs­minderungs­rente von rund 1.100 bis 1.300 €.