Beiträge und Kosten

Der Beitrag einer BU-Versicherung hängt von einer ganzen Reihe individueller Faktoren ab. Die Spannbreite ist groß – identische Leistung kostet bei zwei Personen oft das Vier- oder Fünffache.

Was den Beitrag beeinflusst

Brutto- und Nettobeitrag

BU-Versicherer kalkulieren mit zwei Beiträgen:

Im Marketing wird oft nur der niedrigere Nettobeitrag genannt. Im Vergleich zählen beide Werte – insbesondere der Abstand zwischen Brutto und Netto, weil Überschuss­anteile künftig sinken können.

Beispielbeiträge

Richtwerte für 1.500 € BU-Rente bis Alter 67, Eintrittsalter 25, gute Gesundheit:

BerufMonatsbeitrag (Netto)Bemerkung
Akademiker / Bürotätigkeitca. 40–60 €günstigste Gruppe
Lehrkraftca. 50–75 €pädagogische Tätigkeit
Krankenpflegeca. 90–130 €körperliche und psychische Belastung
Handwerk (Tischler, Maler)ca. 120–180 €körperliche Tätigkeit
Dachdecker, Bauca. 200–300 €höchstes Risiko

Tatsächliche Beiträge variieren je nach Anbieter, Alter und Gesundheits­zustand erheblich.

Zuschläge und Ausschlüsse

Bei Vor­erkrankungen reagieren Versicherer auf eine von drei Arten:

Steuerliche Absetzbarkeit

Beiträge zur BU-Versicherung sind als sonstige Vorsorge­aufwendungen steuerlich abzugsfähig – in begrenztem Umfang. Für Selbständige liegt der jährliche Höchstbetrag bei 2.800 €, für Arbeitnehmer bei 1.900 €. Allerdings sind diese Grenzen oft schon durch andere Beiträge (Krankenversicherung etc.) ausgeschöpft.

Häufige Fragen

Was kostet eine BU-Versicherung im Durchschnitt?

Der Durchschnittsbeitrag liegt bei rund 80 bis 120 € monatlich für 1.500 € BU-Rente bis Alter 67. Die Spannbreite ist groß: von 40 € für junge Akademiker bis über 300 € für risikoreiche Berufe.

Warum unterscheiden sich Beiträge so stark?

Der größte Hebel ist der Beruf, gefolgt von Eintrittsalter und Gesundheits­zustand. Auch die Bedingungs­qualität und einzelne Klauseln (Dynamik, weltweiter Schutz, Nach­versicherungs­garantie) wirken auf den Beitrag.

Ist eine BU-Versicherung steuerlich absetzbar?

Beiträge sind als sonstige Vorsorge­aufwendungen abzugsfähig – bis zu 2.800 € (Selbständige) beziehungsweise 1.900 € (Arbeitnehmer) im Jahr. Praktisch sind diese Grenzen oft schon durch Beiträge zur Kranken­versicherung ausgeschöpft.