Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die BU-Versicherung zahlt eine vorher vereinbarte monatliche Rente, wenn aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
BU-Rente: Höhe und Auszahlung
Die BU-Rente ist die zentrale Leistung des Vertrags: ein im Voraus vereinbarter monatlicher Betrag, der vom Tag der anerkannten Berufsunfähigkeit an bis zum vereinbarten Endalter ausgezahlt wird – in der Regel längstens bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters.
Im Leistungsfall wird zusätzlich die Beitragspflicht ausgesetzt: die versicherte Person erhält die Rente und zahlt gleichzeitig keinen Beitrag mehr in den Vertrag.
Wann gilt jemand als berufsunfähig
Der zentrale Begriff ist in den Versicherungsbedingungen und in § 172 VVG geregelt. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ihn ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet hat, voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Konkrete Lebensstellung – maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in der konkreten Ausgestaltung, nicht ein abstraktes Berufsbild.
- Schwere – mindestens 50 % der bisherigen Tätigkeit können gesundheitlich nicht mehr geleistet werden.
- Dauer – die Einschränkung besteht voraussichtlich dauerhaft, in der Regel mindestens sechs Monate.
Die 50-Prozent-Schwelle
Die 50-Prozent-Schwelle ist gesetzlicher Standard und in allen marktrelevanten Tarifen vereinbart. Sie bezieht sich auf die quantitative oder qualitative Einschränkung der Tätigkeit – ein Chirurg mit Tremor, der weiterhin theoretische Beratungstätigkeit ausführen kann, ist berufsunfähig, wenn der operative Kern seiner Tätigkeit nicht mehr möglich ist.
Mindestdauer und Prognose
Versicherungsbedingungen sehen typischerweise eine Prognosedauer von sechs Monaten vor: die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauern. Bessert sich der Zustand später, kann der Versicherer eine Nachprüfung durchführen und die Leistung beenden.
Karenzzeit
Eine Karenzzeit kann optional vereinbart werden: die BU-Rente wird erst nach einer Wartefrist (etwa sechs oder zwölf Monate) gezahlt. Im Gegenzug sinkt der Beitrag. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine Karenzzeit, wenn andere Mittel die ersten Monate sicher überbrücken – etwa durch ein verlässliches Krankentagegeld oder Erspartes.
Dynamik und Anpassung
Hochwertige Verträge bieten eine Beitragsdynamik (jährliche Anhebung von Beitrag und versicherter Rente, oft 3 bis 5 %) und eine Leistungsdynamik im Leistungsfall (die laufende BU-Rente steigt jedes Jahr, um die Inflation zumindest teilweise auszugleichen).
Die genaue Formulierung der BU-Definition ist Vertragssache – auch wenn der gesetzliche Rahmen einheitlich ist. Hochwertige Bedingungen verzichten ausdrücklich auf abstrakte Verweisung, definieren Prognosezeiträume eindeutig und enthalten ein klar geregeltes Anerkenntnisverfahren.
Häufige Fragen
- Was bedeutet »50-Prozent-Schwelle«?
Die Versicherung leistet, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % gesundheitlich nicht mehr möglich ist. Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung des Berufs – nicht ein abstraktes Berufsbild.