Im Leistungsfall
Wenn der Versicherungsfall eintritt – gesundheitlich bedingt lässt sich der eigene Beruf nicht mehr ausüben – beginnt ein formales Verfahren mit Antrag, Prüfung und Entscheidung des Versicherers.
Antrag stellen
Der Antrag wird beim Versicherer eingereicht, schriftlich. Wichtig ist eine sorgfältige Schilderung der konkreten Tätigkeit, der gesundheitlichen Einschränkung und der Auswirkung auf den Beruf. Die meisten Streitfälle entstehen aus ungenauen Beschreibungen.
Empfohlen wird, den Antrag mit einem unabhängigen Versicherungsberater oder einem auf BU-Recht spezialisierten Anwalt vorzubereiten – nicht erst, wenn der Versicherer ablehnt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Leistungsantrag des Versicherers.
- Detaillierte Berufsbeschreibung mit Aufgabenprofil und zeitlicher Verteilung.
- Ärztliche Atteste, Befunde, Diagnosen, Therapien.
- Krankenhausberichte.
- Bescheide gesetzlicher Träger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft).
- Eigene Schilderung des Krankheitsverlaufs und der Auswirkungen.
Gutachten und Prüfung
Der Versicherer prüft Unterlagen und beauftragt häufig zusätzliche Gutachten – medizinisch oder, bei besonderen Berufsbildern, auch berufskundlich. Die versicherte Person ist verpflichtet, an der Prüfung mitzuwirken: Untersuchungstermine wahrnehmen, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, Unterlagen vorlegen.
Die Prüfung dauert typischerweise zwei bis sechs Monate.
Anerkenntnis oder Ablehnung
Drei Ausgänge sind möglich:
- Unbefristetes Anerkenntnis – die BU-Rente wird gezahlt; eine spätere Nachprüfung bleibt möglich.
- Befristetes Anerkenntnis – die Rente wird zunächst für einen festgelegten Zeitraum (etwa zwölf Monate) gezahlt, danach wird neu geprüft.
- Ablehnung – etwa weil die 50-Prozent-Schwelle nach Auffassung des Versicherers nicht erreicht ist oder eine spätere Besserung erwartet wird.
Bei Ablehnung: Wege
Bei Ablehnung stehen mehrere Wege offen:
- Beschwerde beim Versicherer – ausführlich begründet, idealerweise mit neuen ärztlichen Unterlagen.
- Versicherungsombudsmann – außergerichtlich, kostenfrei, zuständig bis 10.000 € Streitwert (Empfehlung) oder 80.000 € (Entscheidung).
- Klage vor dem Zivilgericht – bei größerem Streitwert oder fortgesetzter Ablehnung. Für eine BU-Klage existiert spezialisierte Anwaltschaft.
Nachprüfung
Auch nach einem Anerkenntnis darf der Versicherer in zeitlichen Abständen prüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Bessert sich der Gesundheitszustand objektiv, kann die Leistung eingestellt werden – nicht aber, wenn der Zustand unverändert ist und der Versicherer lediglich seine Einschätzung ändert.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Prüfung eines BU-Antrags?
Typisch zwei bis sechs Monate – abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen und Komplexität des Falls. Gutachten verlängern die Bearbeitung. In dieser Zeit kann der Versicherer Akonto-Zahlungen leisten, ist dazu aber nicht verpflichtet.